Kann man für eine Weiterbildung bezahlt werden? Ja – Auch ohne eine Ausbildung zu machen! Mit Schüler-BAföG bist Du staatlich gefördert und kannst ein bisschen Unterstützung zum Leben und Lernen bekommen. Klingt zu gut um wahr zu sein!
Auf was genau kommt es beim Schüler-BAföG an? Wir erklären es Dir in diesem Artikel. Du lernst:
- was Schüler-BAföG genau ist,
- was genau gefördert wird und
- wie der BAföG-Antrag abläuft.
Na dann ran ans Geld. Fangen wir gleich an.
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Was ist Schüler-BAföG genau?
Hand aufs Herz: Die Schulzeit oder die Ausbildung sind super spannend, aber finanziell oft… nun ja, eher eine Durststrecke. Wer möchte nicht gerne ein bisschen mehr Unabhängigkeit haben? Genau hier kommt das Schüler BAföG ins Spiel.
Vielleicht hast Du schon mal vom „normalen“ BAföG für Studenten gehört? Das Schüler BAföG ist quasi der kleine Bruder davon. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, im schöneren Deutsch einfach BAföG genannt, ist eine staatliche finanzielle Unterstützung, die Dir dabei helfen soll, Deinen Abschluss zu machen, ohne dass Du Dir jeden Tag Sorgen um Dein Bankkonto machen musst.
Muss man Schüler-BAföG zurückzahlen? Nein! Der größte Bonus gegenüber dem Studenten-BAföG ist, dass Du das Geld in der Regel nicht zurückzahlen musst. Während Studenten nach dem Abschluss meist die Hälfte als Darlehen zurückgeben müssen, ist das Schüler BAföG für die meisten Schulformen ein kompletter Zuschuss. Also quasi geschenktes Geld vom Staat für deine Bildung. Ziemlich fairer Deal, oder?
Die Schüler-BAföG-Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
Jetzt fragst du dich sicher: „Klingt super, aber kriege ich das auch?“ Es gibt ein paar Eckpfeiler, die entscheiden, ob du einen Antrag stellen kannst. Hier sind die wichtigsten Punkte dafür.
Allgemein gilt, dass Dein Alter nicht über 45 Jahre liegen sollte, wenn Du in Deine Weiterbildung startest. Zudem richtet sich die Förderung an deutsche Staatsbürger. Solltest Du die Staatsbürgerschaft nicht haben, müsstest Du Dich gezielt über das BAföG für Ausländer informieren, um zu sehen, welche Möglichkeiten Dir offenstehen.
Das Einkommen: Wer zahlt was? Das Schüler-BAföG ist dazu da, Dir unter die Arme zu greifen, wenn es sonst niemand kann. Deshalb hängt der genaue Betrag, den Du am Ende bekommst, vom Einkommen Deiner Eltern (bzw. Deines Ehepartners) und Deinem eigenen Einkommen ab:
- Einkommen der Eltern / Ehepartner: Es wird geprüft, ob Deine Familie finanziell wirklich nicht für Deine Ausbildung aufkommen kann. Dabei werden Familienmitglieder, die noch versorgt werden müssen (wie Deine Geschwister), positiv eingerechnet. Wichtig für Dich zu wissen: Private Schulden Deiner Eltern, wie zum Beispiel für einen Autokauf, werden leider nicht berücksichtigt.
- Dein eigenes Einkommen: Wenn Du nebenher einen kleinen Minijob hast, ist das meist kein Problem. Solange Du unter dem Freibetrag von 6.680 € im Jahr bleibst, wirkt sich das nicht auf Dein Fördergeld aus. Liegst Du darüber, wird Dein BAföG entsprechend gekürzt.
- Dein Vermögen: Auch Deine Ersparnisse spielen eine Rolle. Wenn Dein Vermögen einen Wert von 15.000 € übersteigt, wird dies bei der Berechnung berücksichtigt. Falls Du schon über 30 Jahre alt bist, liegt dieser Freibetrag sogar bei 45.000 €.
Das Vermögen Deiner Eltern wird übrigens als Schüler-BAföG Voraussetzung nicht herangezogen – das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass ihre Schulden nicht miteinbezogen werden. Ob Du aber BAföG als Schüler bekommst, kommt auch auf Deine Schulform an.
Pro Tipp: Ob du Anspruch hast, hängt an vielen Details (Einkommen, Schulform, Privatvermögen). Schau nicht nur auf die allgemeine Tabelle, sondern lass Dich im Zweifel kurz beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beraten.
BAföG als Schüler? An diesen Schulformen geht es:
Dass Du Schüler bist, ist die eine Sache, doch das BAföG-Amt schaut ganz genau hin, welche Art von Schule Du besuchst. Nicht jede Ausbildung wird gleich oder überhaupt gefördert. Damit Du den Überblick behältst, haben wir Dir hier die wichtigsten Kategorien zusammengefasst:
1. Allgemeinbildende Schulen (Gymnasium, Realschule usw.)
Besuchst Du ein ganz normales Gymnasium, eine Realschule oder eine Fachoberschule ab der 10. Klasse? Dann gibt es eine wichtige Regel: Du bekommst in der Regel nur BAföG, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst.
Das Amt zahlt hier nur, wenn es einen triftigen Grund für Deine eigene Wohnung gibt, zum Beispiel, weil der Weg von Deinen Eltern zur Schule viel zu weit ist (meist mehr als zwei Stunden täglich) oder weil Du bereits einen eigenen Haushalt mit Deinem Partner oder Kind führst.
2. Berufsfachschulen und Fachschulklassen
Hier wird es spannend, wenn Du eine rein schulische Ausbildung machst (also keine duale Ausbildung im Betrieb).
- Ohne Berufsabschluss: Wenn die Schule keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt (mindestens zwei Jahre Dauer), gelten ähnliche Regeln wie bei Punkt 1, also kann Schüler BAföG nur bezogen werden, wenn Du nicht mehr daheim wohnst.
- Mit Berufsabschluss: Machst Du eine Ausbildung, die mindestens zwei Jahre dauert und Dich direkt für einen Beruf qualifiziert (z. B. als staatlich geprüfter Assistent)? Dann hast Du oft sogar Anspruch, wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst.
Wenn Du Dich nach einem Bildungsabschluss nur an einer Berufsfachschule einfach weiterbilden möchtest, dann kannst Du dafür auch Schüler-BAföG beantragen.
3. Der Zweite Bildungsweg (Abendgymnasium, Kolleg- und Fachschulen)
Möchtest Du Deinen Abschluss nachholen? Dann ist das Schüler-BAföG besonders attraktiv für Dich:
Bei Abendgymnasien und Kollegs wirst Du in der Regel gefördert, denn diese Schulformen sind darauf ausgelegt, Erwachsenen den Weg zum Abitur zu ermöglichen. Achtung aber, denn der Staat geht davon aus, dass Du nebenbei arbeitest und fördert nur die letzten 3 Halbjahre.
In Fachschulen mit Berufsausbildung, wenn Du bereits eine Ausbildung in der Tasche hast, und Dich jetzt an einer Fachschule weiterbildest (z. B. zum Techniker oder Erzieher), stehen Deine Chancen auf Förderung sehr gut. Oft ist hier sogar Schüler-BAföG Elternunabhängig möglich – das heißt, das Einkommen Deiner Eltern spielt gar keine Rolle mehr für Deinen Satz!
Wenn Du während der Ausbildung merkst, dass Du doch gerne die Schule wechseln möchtest, dann ist das einmal möglich, ohne dass Du es begründen musst. Denn die Änderung der Vorlieben wird akzeptiert. Wenn Du dann nochmal wechseln möchtest, musst Du es schriftlich begründen.
Auch während der Ferien bekommst Du Schüler-BAföG ausgezahlt, songe Du die üblichen Ferientage von 77 Werktagen pro Jahr nicht überschreitest. Kürzungen fallen an, wenn Du Dir größere Pausen ohne Grund nimmst, denn Du wirst ja zum Lernen gefördert, nicht für die Ferien.
Aber mit welcher monatlicher Schüler-Bafög-Höhe kannst Du rechnen? Das ist je nach Schulform tatsächlich unterschiedlich.
Pro Tipp: Falls Du eine „klassische“ Ausbildung im Betrieb machst, ist das Schüler-BAföG leider nicht für Dich zuständig. In diesem Fall solltest Du Dich über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) informieren, die quasi das Gegenstück zum BAföG für Azubis in Betrieben ist.
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Beim Schüler-BAföG ist der Höchstsatz unterschiedlich
Kann ein Schüler-BAföG-Rechner genau das Gehalt voraussagen? Nein, denn das ist sehr individuell. Es gibt aber trotzdem einige Beträge, an denen Du Dich orientieren kannst. Denke aber auch daran, dass Du nicht unbedingt den Höchstsatz erhalten wirst.
Wichtig für Dich zu wissen: Die Beträge setzen sich meist aus einem Grundbedarf und einer Wohnpauschale zusammen. Wenn Du nicht mehr über Deine Eltern familienversichert bist, kommen zusätzlich noch Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt ca. 137 €) obendrauf.
Hier ist die Übersicht der Höchstsätze:
Auf einen Blick: Das kannst Du maximal bekommen
Deine Schulform | Bei den Eltern wohnend | Eigene Wohnung |
Gymnasium, Realschule, FOS (ohne Berufsabschluss) | Keine Förderung | 803 € |
Berufsfachschule / Fachschule (die einen Berufsabschluss vermittelt) | 413 € | 803 € |
Abendhaupt- / Realschule, Berufsaufbauschule, FOS (mit Berufsabschluss) | 635 € | 912 € |
Fachschule (mit Berufsabschluss), Abendgymnasium, Kolleg | 638 € | 959 € |
Diese Höchstsätze enthalten bereits die Zuschläge für die Versicherung. Wenn Du noch kostenlos bei Deinen Eltern familienversichert bist, zieht das Amt diesen Betrag ab, da Du ja keine eigenen Kosten hast. Das Beste am Schüler-BAföG ist und bleibt: Du bekommst diese Beträge als reinen Zuschuss. Du musst also später keinen Cent zurückzahlen.
Besonders bei der eigenen Wohnung schaut das Amt genau hin. Wenn Du unter 25 bist und „einfach so“ ausziehst, obwohl die Schule direkt um die Ecke liegt, wird im Schüler-BAföG-Rechner meist nur der Satz für das Wohnen bei den Eltern (oder gar nichts) gezahlt. All das wird gecheckt, wenn Du Schüler-BAföG beantragst.
So füllst Du den Schüler-BAföG aus
Wann solltest Du Schüler-BAföG beantragen? So früh, wie Du kannst! Geld gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingegangen ist. Rückwirkend für vergangene Monate zahlt das Amt keinen Cent, selbst wenn Du alle Voraussetzungen erfüllt hast.
Ohne Bestätigung der Schule fängt die Verarbeitung nicht an, aber das heißt nicht, dass Du nicht schon Dokumente zusammensuchen kannst, die Du brauchst. Dazu gehören:
- Deinen tabellarischen Lebenslauf, lückenlos und ab dem Ende Deiner Schulzeit.
- Steuerbescheide Deiner Eltern vom vorletzten Kalenderjahr (wenn Du den Antrag 2026 stellst, brauchen sie die Zahlen von 2024).
- Deinen Mietvertrag, falls Du in einer eigenen Wohnung lebst.
- Nachweise über Dein Vermögen, also Kontoauszüge Deines Girokontos, Sparbücher oder sogar Bausparverträge zum Stichtag der Antragstellung.
Dann startest Du am besten 2-3 Monate vor Schulbeginn, aber spätestens wenn Du die volle Zusage der Schule hast. Dann geht es weiter mit dem Antrag. Dabei musst Du den Schüler-BAföG-Antrag nicht als PDF herunterladen, sondern kannst alles online durchführen.
Nutze das Online-Portal “BAföG Digital”:
- Der Papierkrieg ist damit viel weniger, als das BAföG so berühmt-berüchtigt ist.
- Du kannst Dir ein Nutzerkonto mit elektronischem Personalausweis, Benutzername und Passwort einrichten, dass Du dann verwalten kannst.
- Du kannst Dokumente (wie den Einkommensteuerbescheid Deiner Eltern) einfach abfotografieren und hochladen.
- Das System führt Dich Schritt für Schritt durch den Antrag und weiß sofort, welche Angaben fehlen oder nicht logisch sind.
Natürlich kann Dir das Online-Portal keine Beratung geben, dafür wirst Du weiterhin auf das lokale Amt gehen müssen, aber wenigstens ist der Papierkram durch die Digitalisierung ein bisschen weniger geworden.
Joker Formloser Antrag: Wenn die Zeit rennt (z. B. es ist der 30. September und Du hast noch nichts vorbereitet), schicke einen Zweizeiler per Post oder E-Mail an das Amt: „Hiermit beantrage ich, [Dein Name], BAföG für meine Ausbildung an [Schulname] ab dem [Datum]. Die Unterlagen reichen ich nach.“ Damit ist die Frist für den Monat gewahrt!
Wusstest Du schon? Wenn Deine Eltern sich weigern, die Formulare auszufüllen oder ihre Einkommensdaten preiszugeben, kannst Du einen sogenannten „Vorausleistungsantrag“ stellen. Das Amt zahlt Dir dann Dein Geld aus und holt es sich direkt von Deinen Eltern zurück.
Das Ausfüllen kann beim ersten Mal etwas nervig sein, aber bleib dran! Wenn Du den Antrag einmal digital abgeschickt hast, ist das Schwierigste geschafft. Das Amt meldet sich bei Dir, falls noch etwas fehlt.
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Die Kernpunkte
Das waren jetzt viele Informationen auf einmal, also, was ist genau bei Schüler-BAföG wichtig?
- Schüler-BAföG ist eine Bildungsunterstützung, die vom Staat aufgebracht wird und an Schüler oder Weiterbildende gerichtet ist.
- Muss Schüler-BAföG zurückgezahlt werden? – Nein! Es ist ein voller Zuschuss.
- Alter, Staatsangehörigkeit, Einkommen der Eltern und eigenes Vermögen zählen zu den Voraussetzungen, um Schüler-BAföG zu erhalten.
- Der Höchstsatz kommt auf die Schulform an, die Du nutzt.
- Wenn Du bereits einen Abschluss hast, dann kannst Du bei einer Weiterbildung sogar Schüler-BAföG elternunabhängig beantragen.
- Wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern versichert bist, kannst Du auch Zuschuss für Krankenversicherungen bekommen.
- Stelle den Antrag so früh wie möglich, am besten 2-3 Monate vor dem Schulbeginn.
- Der Antrag online ist einfach und sagt Dir sofort, ob etwas fehlt.
So funktioniert also Schüler-BAföG. Wir hoffen, dass Dir das alle Informationen gegeben hat, die Du brauchst! Danke fürs Lesen und viel Erfolg bei der Weiterbildung!
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